In der großen StVO-Novelle wird auch auf Blitzer-Apps eingegangen.
Einige – teils sehr beliebte – Smartphone-Apps warnen Autofahrern vor Blitzern. So sollen sie Strafzettel vermeiden können. Das war als Praxis bisher schon generell verboten und wurde bestraft, doch nun ist die Regelung klarer aufgestellt worden.
Blitzer-Apps verboten
Ab sofort wird gesetzlich explizit erwähnt, dass vom Fahrer keine Geräte und Funktionen zur Anzeige von Blitzern und Co. verwendet werden dürfen. Auf Beifahrer wird in dem Text jedoch nicht eingegangen.
Die Stelle im §23 der StVO lautet:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen […]. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.
Beifahrer als mögliches Schlupfloch
Theoretisch dürften Beifahrer also weiterhin Blitzer-Warnapps verwenden. Ein Risiko dürfte dies aber wohl jetzt noch mehr darstellen. Das Bußgeld für den Verstoß gegen die Nutzung solcher Apps durch den Fahrer beträgt weiterhin 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.