Seit August 2019 zertifiziert Apple externe Reparatur-Anbieter für technische Hilfe.
Wie jetzt ans Licht kam, müssen diese Partner aber Verträge unterzeichnen, die teilweise höchst strittige Klauseln enthalten. Sowohl die Firmeneigenständigkeit als auch die Privatsphäre der Kunden können unter diesen leiden.
Verträge mit Geheimhaltungsklausel
So erlauben Firmen in den Verträgen Apple unangekündigte Prüfbesuche der Arbeitsstätten – und zwar bis zu fünf Jahre nach einer möglichen Beendigung des Vertrags. Auch eine Geheimhaltungsklausel bezüglich Firmenpraktiken beider Seiten wird vereinbart.
Des Weiteren sollen die Partner den Kunden mit Schildern und mündlichen Hinweisen klar machen, dass sie keine Apple-eigenen Reparaturbetriebe sind. All dies wird vermutlich aufgrund von Garantieansprüchen so geregelt. Anwälte kritisieren die Verträge und nennen sie teilweise schlicht „verrückt“.