Ein Dienstleister, der Krankschreibungen per WhatsApp anbietet, ist verklagt worden.
Ein Startup aus Hamburg bietet Kunden Krankschreibungen an, die online beantragt werden können. Ein persönlicher Arztbesuch ist nicht nötig. Die Krankschreibung wird dann per Post oder WhatsApp zugestellt.
Angaben der Website irreführend
Laut Wettbewerbszentrale handelt es sich dabei um eine „verbotene Fernbehandlung“. Außerdem sei die Website des Dienstleisters irreführend. Aus diesen Gründen wurde Klage eingereicht.
Gültigkeit der Dokumente wird bezweifelt
Die Wettbewerbszentrale weist außerdem darauf hin, dass die juristische Gültigkeit der ausgestellten Dokumente von vielen Experten bezweifelt wird. Die Klage wurde beim Landesgericht Hamburg eingereicht.
via Wettbewerbszentrale