Global Positioning System oder kurz GPS ist ein Netzwerk von rund 30 Satelliten, die um die Erde kreisen.
Dabei agiert es als Radio-Navigationssystem. Es kann für viele verschiedene Zwecke verwendet werden. Einer ist das Tracken des Mobiltelefons, um dessen Standort ausfindig zu machen. Dafür können sowohl iOS als auch Android Apps verwendet werden. Apps wie zum Beispiel PanSpy, mSpy, Spyzie und ähnliche lädt man in wenigen Schritten aus dem App Store herunter und schon kann das Tracking beginnen.
In erster Linie sind diese Applikationen für den privaten Gebrauch gedacht. Das heißt, sollte man sein Telefon verlegt haben oder wurde es gestohlen, dann hat man mit Hilfe von GPS die Möglichkeit das Telefon zu orten und im besten Fall wiederzufinden. Dieser Service muss jedoch erst auf dem Handy aktiviert werden, damit das auch funktioniert.
Tracking des Partners – was ist zu beachten?
Nun stellt sich aber in diesem von einer Lesermail inspirierten i-mal-1 die Frage, ob es auch möglich ist, den Partner per GPS zu orten, ohne dass es seiner Zustimmung bedarf. Wenn Ihr heimlich kostenlos ein Handy orten möchtet, ist es notwendig, dass man Zugang zum Gerät des Partners hat. Des Weiteren muss das Mobiltelefon eingeschaltet und mit dem Netzwerk verbunden sein. Mehr zum kostenlosen, heimlichen Handy Orten des Partners lest Ihr hier.
Es können alternativ diverse Ortungsgeräte eingesetzt werden, die an den Schlüsselanhänger angebracht oder in die Tasche gesteckt werden. Diese Mini Tracker senden die Koordinaten des Partners per Google Maps an den Laptop, so dass die andere Person weiß, wo sich der Partner gerade befindet. Theoretisch ist es also möglich, den Partner zu tracken. In der Praxis sieht das aber etwas anders aus.
Rechtslage zum Tracking per GPS
Leider ist das Tracking des Partners per GPS nicht wirklich erlaubt. Schaut man sich das Telekommunikationsgesetz an, welches den Wettbewerb der Telekommunikation reguliert, so stellt man schnell fest, dass es die wichtigsten Punkte regelt, wenn es um das heimliche Orten von Dritten geht. Zwar gibt es heute etliche Methoden, die man verwenden kann, um den Partner per GPS zu orten, es sollte aber in jedem Fall eine Zustimmung des anderen erfolgt sein. Auch die Ortungsdienste müssen hier ihre Arbeit machen und ebenfalls eine Genehmigung des Dritten einholen. Bei einer Ortung ohne Zustimmung kann es zur Anzeige und sogar zum Bußgeld kommen, denn das TKG schreibt folgendes vor:
- Um eine dritte Person orten zu können, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis.
- Bei Ortung muss die Person darüber per SMS informiert werden.
- Ortungsdienst muss Buße zahlen, falls sie gegen die ersten beiden Punkte verstoßen.
Am besten den ehrlichen Weg beim Tracking wählen
Es lässt sich also unschwer erkennen, dass das Partner-Tracking per GPS ohne Zustimmung nicht rechtens ist. Es muss vorab mit dem Partner abgesprochen werden und beide Seiten müssen mit dem Tracking einverstanden sein. Erst dann ist ein Tracking möglich. Aber auch nur dann, wenn das GPS-Gerät nicht über eine Abhörfunktion verfügt. In dem Fall können die Standortdienste auf dem Mobiltelefon aktiviert und eine Tracking App auf dem Mobiltelefon installiert werden. Außerdem sollte auf eine schriftliche Zusage vom Partner nicht verzichtet werden. So sichern sich beide Parteien ab, sollte es zum Streitfall kommen.