In Niedersachsen wurde ein Autofahrer aufgrund eines gefährlichen Überholmanövers verurteilt.
Der Fahrer hatte auf der Autobahn ein Wohnmobil überholt und kurz darauf stark abgebremst. Aufgezeichnet wurde der Vorfall von der Dashcam des Wohnmobilfahrers.
Verteidigung sprach sich gegen Verwendung von Video aus
Vor Gericht wurde das Video dann als Beweismittel akzeptiert. Der Verteidiger des Angeklagten wollte dies ursprünglich nicht akzeptieren. Er erklärte, Dashcams seien vor Gericht nicht zugelassen, aber er kam mit seiner Forderung aber nicht durch.
Fahrverbot und Geldstrafe
Das Gericht entschied in diesem Fall, dass es sich um Nötigung handelte. Der Angeklagte darf drei Monate nicht fahren und muss eine Strafe in Höhe von 900 Eurozahlen (Symbolbild: pixabay).