Apple hat sich Ende Juni die Namensrechte für „AirPower“ gesichert.
Das geplante 3-in-1-Ladegerät wurde im März dieses Jahres offiziell eingestampft. Aber so ganz „tot“ scheint die Idee nicht zu sein.
Am 30. Juni wurde von Apple bei der World Intellectual Property Organization ein Antrag auf Markenschutz eingereicht. Dort geht es konkret um das Ladegerät AirPower.
Nur eine Vorsichtsmaßnahme?
Natürlich ist der Antrag kein Hinweis darauf, dass AirPower weiterentwickelt wird. Möglich wäre auch, dass Apple nur den Namen sichern will, damit andere Firmen keine Ladegeräte unter dem Namen „AirPower“ veröffentlichen. Aber die Hoffnung, dass AirPower doch noch erscheint, stirbt bekanntlich zuletzt.