Das Bundesgesundheitsministerium präsentiert sich aktuell als kreative Arbeitseinheit.
Während andere Minister in der von Lähmungserscheinungen geprägten Großen Koalition eher ihre eigenen Probleme bekämpfen (Berateraffäre um Ursula von der Leyen, Plagiatsvorwürfe gegen Franziska Giffey, Horst Seehofer vergisst die Beantragung von Geldern für die Feier zu 30 Jahren Deutsche Einheit) stößt das Bundesgesundheitsministerium unter Federführung von Jens Spahn fast täglich wichtige und überfällige Themen wie – nur z.B. – Organspende oder Impfung an.
Vorschlag für neues Digitalisierungs-Gesetz
Der neuste Plan von Spahn für ein Digitalisierungs-Gesetz: Nicht nur Medikamente, sondern auch Apps sollen in Zukunft von Ärzten verschrieben werden können.
Der App Store ist randvoll mit Gesundheits-Apps, die Hilfe für verschiedenste Lebenslagen versprechen. Sie helfen beim Abnehmen, unterstützen beim Aufhören mit dem Rauchen, tracken Eure Workouts und mehr.
Ärzte sollen in Zukunft dafür sorgen können, dass Patienten davon vermehrt Gebrauch machen. Eventuell anfallende Kosten sollen von der Krankenkasse übernommen werden, so die Idee des Bundesgesundheitsministers.
„Keiner nimmt einen Arzt ernst, der nur noch über Karteikarten arbeitet“
Spahn erläutert: „Der Patient von morgen wird immer noch einen Arzt brauchen. Aber er wird keinen Arzt mehr ernst nehmen, der nur mit Karteikarten arbeitet.“
Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sinnvolle digitale Anwendungen – z. B. Apps oder Diagnose-Tools – schnell in die Versorgung kommen. Deshalb haben wir heute den Entwurf für ein neues Digitalisierungsgesetz vorgestellt. #Digitalisierung pic.twitter.com/bn7NSsPKV2
— Jens Spahn (@jensspahn) 15. Mai 2019
Laut FAZ soll die Kostenübernahme nur für Anwendungen gelten, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit geprüft worden sind.
Sorge um die Privatsphäre der Nutzer
Ärzte sehen Spahns digitale Initiative aber auch kritisch. Sie fürchten um die Privatsphäre der Nutzer. Dies brachten sie in einem aktuellen Offenen Brief an Spahn zum Ausdruck. Im Falle eines Hacker-Angriffs seien die Patientendaten nicht ausreichend gut geschützt.
Die Digitalisierung im Gesundheitssektor ist aber nicht mehr aufzuhalten: Spätestens ab 2021, so steht es in einem bereits geschlossenen Gesetz, müssen die Kassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte, die auf Smartphones und Tablets angesehen werden kann, anbieten.