Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat N26 in die Mangel genommen.
Der Vorwurf, dass über N26 systematisch von Kriminellen Geldwäsche betrieben wurde, steht seit April im Raum – iTopnews.de berichtete.
Aktuell veröffentlichte die BaFin die Anordnungen, die N26 befolgen bzw. umsetzen muss. Dabei geht es primär um Geldwäsche-Prävention. Die Veröffentlichung ist laut Gesetz vorgeschrieben.
Drei Punkte ausbessern
Konkret geht es bei der Anordnung um drei Punkte. Erstens müssen Schwächen beim EDV-Monitoring ausgebessert werden. Zweitens sollen mehr Arbeitsabläufe schriftlich festgehalten werden.
Bekämpfung von Geldwäsche
Drittens müssen ausgewählte Kunden neu identifiziert werden. Durch diese Maßnahme sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung via N26 verhindert werden.