Der BGH hat ein Urteil gefällt, das den Zugriff auf ein Facebook-Konto erlauben sollte.
Bei dem Fall geht es um ein Mädchen, das 2012 in Berlin ums Leben kam. Die Eltern forderten zu Aufklärungszwecken von Facebook Zugriff auf das Nutzerkonto. Der Konzern wollte diesen jedoch nicht gewähren.
Facebook prüft weitere Vorgehensweisen
Das Gericht hatte nach Ablauf des Prozesses beschlossen, dass das digitale Erbe der Tochter ihren Eltern zustehe. Allerdings soll Facebook dem Urteil nicht ausreichend nachgekommen sein. Dort wird aktuell noch geprüft, wie vorgegangen werden soll.
Laut eigenen Aussagen wurden viele Informationen an die Familie übergeben. Darunter Fotos, Posts und Nachrichten. Insgesamt sollen so 14.000 PDF-Seiten ausgehändigt. Die Eltern hätten aber lieber vollen Zugriff auf das Konto, welcher bislang noch aussteht.