Das Bundeskartellamt hat das Sammeln und Verarbeiten von Nutzerdaten durch Facebook stark limitiert.
Dabei spricht die Behörde von einem Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und hat Facebook die Datensammlung außerhalb des Online-Netzwerks untersagt. Dies gilt zum Beispiel für den „Like“-Button und Facebook Analytics.
Facebook will sich vor Gericht wehren
Facebook bestreitet die marktbeherrschende Stellung und hat umgehend angekündigt, sich vor Gericht zu wehren. Der Fall könnte die Gerichte jahrelang beschäftigen.
Grundsätzlich hat das Kartellamt Facebook verboten, auf fremden Websites gesammelte Daten mit Informationen von Nutzern auf Facebook zusammenzuführen. Das Verbot schließt auchh die Tochterunternehmen WhatsApp und Instagram ein.
Lösung innerhalb von vier Monaten?
Facebook wurde aufgefordert, innerhalb von vier Monaten eine Lösung zu präsentieren. Ist diese nicht schlüssig, muss Facebook innerhalb eines Jahres seine Sammelwut abstellen. Laut Bundeskartellamt habe gerade das Zusammenführen der Daten, auch von externen Websites, dazu geführt, dass Facebook den Markt beherrsche.